Der Solmecke Rechtsanwälte PartGmbB wird Vollmacht in Sachen
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zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung erteilt (§§ 81ff ZPO, 302, 374 StPO, 67 VwGO, 73 SGG). Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf
1. die Verteidigung und Vertretung in Strafsachen, Adhäsionsverfahren und Bußgeldverfahren, einschließlich Strafvollzugsverfahren, sowie als Nebenkläger und der Ermächtigung nach §§ 411 Abs. 2, 233 Abs. 2 StPO, sowie die Befugnis Strafanträge zu stellen, zurückzunehmen, Zustimmung zu Einstellungen des Verfahrens zu erteilen Entschädigungsanträge nach StrEG zu stellen, Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherung sowie den Antrag auf Akteneinsicht
2. die Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten jedweder Art, des Streitgegenstandes, Kautionen Entschädigungen vom Gegner sowie der Gerichtskasse oder anderen Stellen, sowie von Kosten oder Auslagen
3. die Entgegennahme von Zustellungen oder Mitteilungen jedweder Art, Einlegung und Rücknahme einschließlich Verzicht von Rechtsmitteln, Erhebung von Klagen oder Widerklagen auch in Ehesachen, sowie die Beseitigung gerichtlicher oder außergerichtlicher Angelegenheiten durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis
4. die Prozessführung in Familiensachen gem. §§ 114 ff. FamFG, insbesondere zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, den Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen, über Vereinbarungen während der Dauer des Getrenntlebens von Ehegatten sowie für die Stellung sonstiger Anträge in Renten- oder Versorgungsangelegenheiten
5. die Vertretung vor Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten, sowie deren Vorverfahren
6. die Vertretung vor Arbeitsgerichten oder Schlichtungsausschüssen
7. die Vertretung in Insolvenzverfahren, in sonstigen zivilrechtlichen Verfahren gerichtlicher und außergerichtlicher Art einschließlich deren Nebenverfahren wie Arrest, einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung, Zwangs- oder Teilungsversteigerungsverfahren, Zwangsverwaltung und Hinterlegung
8. Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen soweit gesetzlich zulässig auch einstiger Rechtsgeschäfte und Erklärungen, Begründung und Aufhebung sonstiger Rechtsgeschäfte, sowie Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Ansprüchen sonstiger Art.
9. Die Vollmacht umfasst das Recht Untervollmacht zu erteilen
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