Verwaltungsrecht

„Verwaltungsrecht im Griff: Ihre Rechte, unsere Expertise!“

Das Verwaltungsrecht bildet eine zentrale Säule des öffentlichen Rechtssystems und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten und Entscheidungen der Verwaltung fest. Es reguliert das Verhältnis zwischen Bürgern, Unternehmen und der staatlichen Verwaltung, wobei es um die Rechte, Pflichten und Befugnisse der Beteiligten geht.
Das öffentliche Baurecht ist Kernkompetenz unseres verwaltungsrechtlichen Dezernates. Es untergliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht sichert die städtebauliche Entwicklung. Es schafft planerische Voraussetzungen für Bebauung und Nutzung von Grundstücken, regelt Bauvorschriften und ermittelt zulässige Bauausmaße sowie Nutzungen. Das Bauordnungsrecht regelt die baulich-technischen Anforderungen an Bauvorhaben. Die konkreten Vorschriften können je nach Bundesland variieren, da das Bauordnungsrecht in der Regel auf Landesebene geregelt ist und an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten angepasst wird.
Das Beamtenrecht, eine weitere Kernkompetenz des Dezernats, regelt das Verhältnis zwischen Beamten und Dienstherren. Es betrifft Ernennung, Beförderung, Rechtsstellung des Beamten, Besoldung, Pensionsleistungen, Beihilfe und das Beamtenverhältnis.

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Unsere Beratungsfelder

  • Beratung für Mandanten, darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Behörden
  • Vertretung gegen Behörden bei rechtswidrigen Verwaltungsentscheidungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Verwaltung, zum Beispiel bei Genehmigungen, Lizenzen oder Subventionen
  • Begleitung bei Bauanträgen, Baugenehmigungen und Bauplanung
  • Beratung bei Denkmal- und Bestandsschutz
  • Anfechtung von Nachbarbaugenehmigungen
  • Beratung in Umweltangelegenheiten
  • Vertretung von Landes- und Bundesbeamten in allen dienstrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung im Kommunalrecht
  • Anfechtung von Polizei- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen
  • Begleitung von Gewerbe- und handwerksrechtlichen Verfahren
  • Fragestellungen des Fahrerlaubnisrechts
  • Hilfe bei schulrechtlichen Sanktionen
  • Hilfe bei Schwierigkeiten bei Prüfungen an Hochschule und Universität

Ihre Vorteile

  • 30 Jahre Erfahrung
  • Fachanwälte in allen gängigen Gebieten
  • Verschiedene Standorte
  • Abwicklung Online und in Präsenz
  • Zertifiziert nach DIN IN ISO 9001:2015
  • Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unsere Mandanten

  • Privatpersonen
  • Beamte
  • Kommunen und Gebietskörperschaften
  • Bauunternehmen, Architekten und Ingenieurbüros
  • Unternehmen aus den Bereichen Einzelhandel und Gastgewerbe
  • Unternehmen aus dem Transport- und Logistiksektor
  • Schüler
  • Studierende

Ihre Ansprechpartner:innen

Melanie Solmecke

Alina Peter

Häufig gestellte Fragen

Frage: Wie kann ich gegen eine Verwaltungsentscheidung vorgehen?

Antwort: Sie können gegen Verwaltungsentscheidungen durch Widerspruch, Klage oder Rechtsmittelverfahren vorgehen, je nachdem, in welchem Stadium sich die Entscheidung befindet. Aber Achtung: Etwa in Nordrhein-Westfalen ist in vielen Bereichen verwaltungsrechtlichen Handels das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es muss sofort geklagt werden.

Frage: Was kann ich machen, wenn ich als Beamter im Rahmen einer Beförderungsrunde offensichtlich umgangen wurde?

Antwort: Die Beförderungsrichtlinien und -verfahren Ihrer Behörde bieten erste Auskunft, ob die Nichtbeförderung im Einklang mit den festgelegten Regelungen steht. Stellen Sie dabei Ungereimtheiten fest, ist häufig nur noch eine sogenannte Konkurrentenklage das Mittel der Wahl, die vor Beförderung des Konkurrenten eingelegt werden muss. Daher ist häufig Eile geboten und die Einschaltung eines Fachanwalts unumgänglich.

Frage: Was kann ich machen, wenn mein Nachbar baut und meine Rechte betroffen sind?

Antwort: Überprüfen Sie die örtlichen Bauvorschriften, um sicherzustellen, dass Ihr Nachbar alle erforderlichen Genehmigungen für den Bau eingeholt hat. Ist dies der Fall können aber dennoch Ihre drittschützenden Nachbarrechte betroffen sein, die die Behörde hätten veranlassen müssen, Ihrem Nachbarn die Baugenehmigung zu versagen. Besprechen Sie mit einem Fachanwalt wie Sie sich gegen eine rechtswidrige Baugenehmigung zur Wehr setzten können.