„Verwaltungsrecht im Griff: Ihre Rechte, unsere Expertise!“
Das Verwaltungsrecht bildet eine zentrale Säule des öffentlichen Rechtssystems und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten und Entscheidungen der Verwaltung fest. Es reguliert das Verhältnis zwischen Bürgern, Unternehmen und der staatlichen Verwaltung, wobei es um die Rechte, Pflichten und Befugnisse der Beteiligten geht.
Das öffentliche Baurecht ist Kernkompetenz unseres verwaltungsrechtlichen Dezernates. Es untergliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht sichert die städtebauliche Entwicklung. Es schafft planerische Voraussetzungen für Bebauung und Nutzung von Grundstücken, regelt Bauvorschriften und ermittelt zulässige Bauausmaße sowie Nutzungen. Das Bauordnungsrecht regelt die baulich-technischen Anforderungen an Bauvorhaben. Die konkreten Vorschriften können je nach Bundesland variieren, da das Bauordnungsrecht in der Regel auf Landesebene geregelt ist und an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten angepasst wird.
Das Beamtenrecht, eine weitere Kernkompetenz des Dezernats, regelt das Verhältnis zwischen Beamten und Dienstherren. Es betrifft Ernennung, Beförderung, Rechtsstellung des Beamten, Besoldung, Pensionsleistungen, Beihilfe und das Beamtenverhältnis.