„Das zahlt meine Versicherung!“- von wegen!
Das Versicherungsrecht umfasst sehr viele Lebensbereiche. Immer wenn sich die Frage stellt, ob eine Versicherung für einen Schaden aufkommen könnte, ist der Fachanwalt für Versicherungsrecht gefragt – sei es beim Verkehrsunfall, bei Sach- und Personenschäden am Bau, bei ärztlichen Behandlungsfehlern, um nur einige Beispielfälle zu nennen.
Vielfach ist man der Meinung, dass für einen Schaden, den ein anderer verursacht hat, dessen Versicherung aufzukommen hat. Doch häufig beruft diese Versicherung sich dann auf ihr Kleingedrucktes, sodass genau dieser Fall doch nicht versichert scheint. Es stellt sich die Frage, ob man unmittelbar gegen die Versicherung des Schädigers vorgehen kann, oder ob man sich an diesen selbst halten muss. Juristisch versierte Hilfe ist gefragt.
Genauso geht es bei der Inanspruchnahme der eigenen Versicherung. Für viele Lebensbereiche scheint man sich absichern zu können. Doch wenn der Versicherungsfall da ist, öffnen sich für die Versicherung möglicherweise Hintertüren. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme u.a. Ihrer Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Vollkasko-, Krankenhaustagegeld-, Pflege-, Gebäude- oder Hausratversicherung.
Auch die Bearbeitung von Lebensversicherungsfällen bildet ein weiteres Tätigkeitsfeld dieses Dezernates, da diese häufig zur Absicherung anderer Personen, etwa im Falle eines Hauskaufes, aber auch als Kapitalanlage eingesetzt werden.