Wir beraten und verteidigen Sie umfassend in allen Verfahrensabschnitten des Strafverfahrens
Unsere Strafverteidiger passen die Verteidigungsstrategie individuell an die jeweilige Verfahrens- und Fallsituation an. Schon im Ermittlungsverfahren bietet es sich häufig an, anwaltlich beraten und damit gut vorbereitet zu sein. Es will gut abgewogen sein, das Schweigerecht zu nutzen, wenn von Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wird. Maßnahmen der Polizei sollten in dieser Phase nicht ohne Prüfung akzeptiert werden, da Verfahrensfehler zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen können. In der Hauptverhandlung setzen wir uns engagiert für unsere Mandanten ein und scheuen auch die Konfrontation mit dem Gericht nicht. Zudem bietet die Kanzlei Beratung und Vertretung in Rechtsmittelverfahren wie Berufung und Revision an, und prüft, ob gegen ein ergangenes Urteil Rechtsmittel eingelegt werden können. Dabei ist das Berufungsverfahren eine erneute Tatsacheninstanz, in der sämtliche Beweismittel erneut gewürdigt werden müssen. Bei der Revision werden Verfahrens- und Rechtsanwendungsfehler der Vorinstanzen überprüft.