Verwaltungsrecht
Wir beraten Sie in allen Fragen des Öffentlichen Rechts. Schnell und unbürokratisch erhalten Privatpersonen ebenso wie Kommunen und andere Behörden kompetente Beratung und Problemlösungen.
Neben der Beratung und außergerichtlichen Vertretung vertritt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht Frau Melanie Solmecke Sie auch vor allen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht befasst sich mit jenen Teilen des öffentlichen Rechts, die Bauvorhaben betreffen. Hier wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht befasst sich insbesondere damit, die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen. Hierdurch werden die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben geregelt. Ziel des Bauplanungsrechts ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Das Bauplanungsrecht schafft somit die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und die Nutzung einzelner Grundstücke. Es bestimmt, ob, was und wie viel gebaut werden darf und welche Nutzungen zulässig sind.
Das Bauordnungsrecht befasst sich demgegenüber mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden.
Umweltrecht
Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken. Die sich hierzu ergebenden Fragen insbesondere aus dem Immissionsschutz-, Abfall-, und Wasserrecht werden in diesem Dezernat umfassend bearbeitet.
Beamtenrecht
Das Beamtenrecht umfasst alle Bereiche des Verhältnisses zwischen dem Beamten und dem Dienstherren. Das Beamtenrecht ist ein fester Teil des öffentlichen Rechts. Das Beamtenrecht bezeichnet bindend und verpflichtend alle Rechtssätze, die sich auf den Beamten beziehen. Begründungen, Änderungen oder Beendigungen sind nur innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten durchzuführen. Bei allen Fragen der Ernennung, der Beförderung, der Rechtsstellung des Beamten, der Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis, der Besoldung, der Pensionsleistungen, der Beihilfe sowie der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis steht Ihnen unser Team kompetent und zuverlässig zur Verfügung.
Neben dem Beamtenrecht umfasst das Dezernat auch das öffentliche Dienstrecht für Angestellte im öffentlichen Dienst.
Kommunalabgabenrecht
Das Kommunalabgabenrecht regelt alle von der Kommune (Gemeinde, Kreis, Gemeindeverband) gegenüber Ihren Einwohnern bzw. juristischen Personen in ihrem Gemeindegebiet geforderten öffentlichen Abgaben. Hierbei wird zwischen kommunalen Steuern (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer) und Gebühren (z.B. Straßenreinigungsgebühren, Anschlussgebühren, Kindergartenbeiträge) unterschieden.
Öffentliches Recht
- Kirchenrecht
- Umweltrecht
- Staats- und Organisationsrecht
- Öffentliches Recht
- Sparkassenrecht
- Staatshaftungsrecht
- Verfassungsrecht
- Vergaberecht
- Öffentliches Baurecht
- Recht des öffentlichen Dienstes
- Sozial- und Sozialversicherungsrecht
- Land- und Forstwirtschaftsrecht
- Agrarrecht
- Verwaltungsrecht
- Datenschutzrecht
- Gemeinderecht
- Schul- und Hochschulrecht
- Kirchenrecht
- Kommunales Abgabenrecht
- Luftverkehrsrecht
- Pass- und Melderecht
- Personenstands-/ Namensrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Sportrecht
- Straßen- und Wegerecht
- Versammlungsrecht
- Waffen- und Sprengstoffrecht
- Wehrrecht
- Zivildienstrecht
- Schul- und Prüfungsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Jagdrecht
- Vereinsrecht
- Verbandsrecht
- Subventionsrecht
- Beamtenrecht
- Umweltrecht
- öffentl. Dienstrecht
- Vergaberecht
- Denkmalschutzrecht