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Strafrecht

Wir beraten und verteidigen Sie umfassend in allen Verfahrensabschnitten des Strafverfahrens

  • im Ermittlungsverfahren
  • bei drohender Haft
  • bei Durchsuchungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
  • in der Hauptverhandlung
  • in den Rechtsmittelinstanzen

sowie auf allen Gebieten des Strafrechts, insbesondere im

  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Jugendstrafrecht.

Verteidiger und Rechtsanwalt Dominique Kreymborg passt kompetent die Verteigung auf die jeweilige Verfahrens- und Fallsituation an. Sie stimmt mit Ihnen die auf Ihren Fall beste Möglichkeit der Verfahrensbeendigung und das Ziel der Verteidigung ab, sei es die Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung, das Erreichen eines freisprechenden Urteils oder ein möglichst geringes Strafmaß.

Ermittlungsverfahren

Wenn Sie von Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen werden, sollten Sie dieser Aufforderung zunächst nicht, zumindest nicht ohne entsprechend Vorbereitung, nachkommen. Schweigen ist im Ermittlungsverfahren oftmals der beste Rat. Ob eine Einlassung zur Sache geboten ist, lässt sich erst nach umfassender Einsicht in die Ermittlungsakten beurteilen.

Stimmen Sie keinen Maßnahmen der Polizei zu, gleich ob es sich um Beschlagnahme, Durchsuchungen oder Alkoholtests/ Blutproben handelt. In der frühen Phase der Ermittlungen liegen zahlreiche Möglichkeiten für die Begehung von Verfahrensfehlern durch die Polizei, welche zur möglichen Unverwertbarkeit von einzelnen Beweisen in der Hauptverhandlung führen können. Bei drohenden Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen, der Entnahme von Blut- und DNA-Proben verteidigt Sie einer unserer Rechtsanwälte auf die jeweilige Situation angepasst, um belastende Maßnahmen ggf. zu verhindern.

Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung mitsamt Beweisaufnahme nehmen wir engagiert für Sie wahr und scheuen uns dabei nicht, notfalls die Konfrontation mit dem Gericht zu suchen, wenn dies in der jeweiligen Verfahrenssituation geboten ist.

Rechtsmittelverfahren

Wir beraten und vertreten Sie zudem in durchzuführenden Rechtsmittelverfahren wie Berufung und Revision. Hierbei wird geprüft, ob Rechtsmittel gegen ein bereits ergangenes Urteil Erfolg versprechend sind. Das Berufungsverfahren stellt eine erneute Tatsacheninstanz dar, d.h. sämtliche bereits in der ersten Instanz herangezogenen Beweismittel werden erneut gewürdigt. Das Berufungsgericht ist in seiner Entscheidung frei und nicht an die Entscheidung der ersten Instanz gebunden. Für den Fall, dass nur der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung einlegt und nicht auch die Staatsanwaltschaft, gilt das Verbot der Verschlechterung: das Berufungsurteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden. Im Rahmen der Revision werden in erster Linie hingegen nur Verfahrens- und Rechtsanwendungsfehler der Vorinstanzen überprüft.