Steuerrecht
Vor dem Hintergrund ständig leerer Staatskassen hat sich das deutsche Steuerrecht zu einer komplexen, fast undurchschaubaren Wüste von Paragrafen entwickelt, die der Steuerzahler schon längst nicht mehr allein bewältigen kann.
Wir beraten und vertreten Sie mit Kompetenz, Verhandlungsgeschick und dem notwendigen Durchsetzungsvermögen bei steuerrechtlichen Streitfragen im finanzgerichtlichen Verfahren, erörtern mit Ihnen die möglichen prozessualen Wege und schlagen Ihnen unter Beachtung des Kostenrisikos das weitere Vorgehen vor.
Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Haben Sie statt der erwarteten Rückzahlung, die Aufforderung zu einer Nachzahlung erhalten?
Ein Steuerbescheid kann aus vielen Gründen falsch sein. Vielleicht haben Sie in Ihrer Steuererklärung Ausgaben vergessen oder Einnahmen unter der falschen Position eingetragen, vielleicht hat sich aber auch lediglich der Steuerbeamte in der Bemessungsgrundlage geirrt. Eine Überprüfung lohnt sich.
Beachten Sie bitte, sich zur Einlegung von Rechtsbehelfen rechtzeitig bei uns zu melden!
Gegen einen Steuerbescheid können Sie nur innerhalb eines Monats nach „Bekanntgabe“ also Zugang des Bescheids bei Ihnen Einspruch einlegen. Wann diese Frist beginnt, ist genau festgelegt: Datum des Poststempels plus drei Tage. Fällt das Ende der Einspruchsfrist auf einen Samstag oder einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag, gilt der erste darauf folgende Werktag.
Einzige Ausnahme ist, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben, also z.B. im Krankenhaus lagen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen, so dass die Einspruchsfrist von neuem läuft.
Betreuung in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie der Vertretung vor der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten
Gerne betreuen wir Sie auch vor den Finanzgerichten. Wird der Einspruch verworfen, ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet. Hier ist es wichtig, durch einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt vertreten zu sein, damit die für Sie günstigen Umstände auch vorgetragen werden. Oft sind steuerrechtliche Vorschriften auch der Auslegung zugänglich oder das der Behörde unterfallende Ermessen in Ihrer Angelegenheit wurde falsch ausgeübt. Wir helfen Ihnen durch diesen Dschungel und vertreten Ihre Anliegen.
Steuerstrafverfahren
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in Steuerstrafverfahren kompetent zur Seite und beraten Sie bei Beschlagnahme, Durchsuchungen und Verhaftungen im Zusammenhang mit Steuerstraftaten.
Gutachterliche Stellungnahme zu steuerlichen Einzelfragen
Auch außerhalb der steuerrechtlichen Prozessvertretung stehen wir Ihnen rechtsberatend zur Verfügung. Wenn Sie für Ihr Unternehmen oder als Privatmann generelle Rechtsfragen im Steuerrecht haben, erstellen wir Ihnen auf Wunsch auch gutachterliche Stellungnahmen, die Ihnen eine rechtliche Einschätzung und einen guten Überblick zu Ihrer Fragestellung verschaffen.