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Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst ganz unterschiedliche Gebiete wie z.B. das Recht der Krankenhausfinanzierung, das Recht der Heilberufe und das Arzthaftungsrecht.

Der Betrieb eines Krankenhauses begründet vielfältige rechtliche Beziehungen, sei es zu den Patienten, zum Personal oder zu den Kostenträgern. Sowohl für den Forderungseinzug als auch bei personalrechtlichen Maßnahmen oder Auseinandersetzungen mit einer Krankenkasse stehen wir gerne zur Verfügung.

Niedergelassene Ärzte versorgen nicht nur ihre Patienten, sondern müssen etwa bei der Gründung einer Praxis oder im Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung auch die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. In vielen Fällen erspart der beizeiten eingeholte Rechtsrat das spätere böse Erwachen.

Im Fall eines Behandlungsfehlers benötigt der Geschädigte dringend Unterstützung, um seine Ansprüche wirkungsvoll geltend zu machen. Von der gründlichen Analyse des Sachverhalts ausgehend ist im Einvernehmen mit unserem Mandanten zu entscheiden, ob beispielsweise der Gutachterausschuss oder ein Gericht angerufen werden soll. Rechtsanwältin Julia Sabarz steht für Sie zur Verfügung.