Zum Inhalt Zum Hauptmenü Online/Beratung Mandatsannahme

Familienrecht

Trennung von Tisch und Bett – wir helfen Ihnen, eine neue Lebenskonzeption aufzustellen.

Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes im Familienrecht sind Fragen, die sich im Rahmen von Trennung oder Scheidung ergeben.

Wer ist dem anderen Partner gegenüber unterhaltsverpflichtet? Wer trägt den Unterhalt für die Kinder? Welche Rechte aber auch Pflichten ergeben sich aus dem kindlichen Sorgerecht bzw. Umgangsrecht? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus und Vermögen? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Welche Regelungen sind im Versorgungsausgleich möglich?

Viele dieser Fragen müssen unter dem Hintergrund der neuen Lebenskonzeptionen beider Eheleute/Partner und eventuell der gemeinsamen Kinder gesehen werden. Können beide zukünftig arbeiten gehen? Sind die Kinder während der Arbeitszeit umfassend versorgt? Möchte einer oder beide Eheleute/Partner Vermögensgegenstände, wie etwa das Haus, halten und verfügt er allein über ausreichend finanzielle Mittel?

Häufig bietet sich eine einvernehmliche Lösung, die die Interessen beider Eheleute/Partner ausreichend berücksichtigt, an. Manchmal ist diese aber nicht mehr möglich, da die Differenzen zu tief sind und ein einvernehmliches Gleichgewicht nicht mehr hergestellt werden kann. An diesem Punkt setzen wir Ihre Ansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Vaterschaftsfeststellungs– bzw. Vaterschaftsanfechtungsverfahren, Fragen des Kindschaftsrechts, wie etwa Kindesunterhalt bei Volljährigen oder in Ausbildung befindlicher Kinder sowie Fragen von Unterhalt für bedürftige Angehörige, wie etwa Elternunterhalt. Ferner entwickeln wir passgenaue Ehe- und Partnerschaftsverträge, die Streitigkeiten im Trennungsfall vermeiden helfen.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht Kai Solmecke und Julian Mleczko beraten Sie umfassend und vertreten Sie außergerichtlich sowie auch gerichtlich.