Eigentlich sucht man sich seine Vertragspartner gut aus – wenn es trotzdem hakt, stehen wir an Ihrer Seite.
Aufgrund der Dauerhaftigkeit des Mietverhältnisses ist es wichtig, sich im Vorfeld des Vertragsschlusses darüber Gedanken zu machen, was bei Vertragsstörungen geschehen soll und welche Rechte und Pflichten die Mietparteien während des Mietverhältnisses haben sollen. Wir erarbeiten Ihnen passgenaue Mietverträge für Wohnraum und Gewerbe.
Bei Problemen während des Mietverhältnisses, etwa bei Mängeln an der Mietsache oder Ausfall von Mietzahlungen sind häufig verschiedene Wege denkbar, um ans Ziel zu gelangen. Wir erarbeiten mit Ihnen die für Sie beste Lösung, stellen Ihnen dabei verschiedene Lösungsansätze für Ihr Problem vor. Wir helfen Ihnen auch bei Unstimmigkeiten in der Betriebskostenabrechnung oder bei Mieterhöhungen.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sehen wir uns als Vermittler unter den einzelnen Wohnungseigentümern, um eine interessengerechte Lösung für alle Wohnungseigentümer zu finden. Hierbei geht es häufig um die Durchsetzung von Mängelansprüchen am Gemeinschaftseigentum gegen Generalunternehmer.
Wohnungseigentümern geben wir Hilfestellung beim Umgang mit ihren Eigentümerrechten, welche durch das Miteigentum der anderen Miteigentümer begrenzt ist. Hier helfen wir insbesondere bei Abgrenzungsfragen zum Sonder-/ und Gemeinschaftseigentum und Klärung von Rechten und Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft.