Medizinrecht

Ihre Gesundheit, unser Fachgebiet

Das Medizinrecht fächert sich auf in verschiedene Fachbereiche. Das Haftungsrecht der Ärzte regelt die rechtliche Verantwortung bei fehlerhaften Behandlungen. Patienten können bei Behandlungsfehlern Schadensersatzansprüche geltend machen, wobei Beweislast und ärztliche Sorgfalt eine entscheidende Rolle spielen. Dieses Rechtsgebiet ist essenziell für die Sicherstellung von medizinischer Qualität und Patientenschutz.
Niedergelassene Ärzte versorgen nicht nur ihre Patienten, sondern müssen etwa bei der Gründung einer Praxis oder im Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung auch komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. In vielen Fällen erspart beizeiten eingeholter Rechtsrat späteres böses Erwachen.

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Unsere Beratungsfelder

  • Überprüfung und Bewertung vermuteter ärztlicher Fehler
  • Vertretung von Patienten in Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • Beurteilung, ob ein Arzt seine Aufklärungspflicht korrekt erfüllt hat
  • Durchsetzung von daraus resultierenden Ansprüchen
  • Beratung und Vertretung von Patienten in Fragen ihrer Rechte
  • Durchsetzung des Einsichtsrechts in Patientenakten
  • Beratung und Vertretung von Ärzten in Fragen der Praxisübernahme
  • Unterstützung von Medizinern bei berufsrechtlichen Verfahren

Ihre Vorteile

  • 30 Jahre Erfahrung
  • Fachanwälte in allen gängigen Gebieten
  • Verschiedene Standorte
  • Abwicklung Online und in Präsenz
  • Zertifiziert nach DIN IN ISO 9001:2015
  • Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unsere Mandanten

  • Patienten
  • Kinder und Ihre Eltern
  • Ärzte

Ihre Ansprechpartner:innen

Julia Sabarz

Häufig gestellte Fragen

Frage: Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld aufgrund eines Behandlungsfehlers?

Antwort: Ob ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen ab. Ansatzpunkte sind unter anderem bei der medizinischen Aufklärung, der Behandlung/dem Eingriff selbst und in der medizinischen Nachsorge zu suchen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Arzt gegen die anerkannten medizinischen Behandlungsstandards verstoßen hat und dadurch ein Schaden entstanden ist, besteht ein Anspruch.

Frage: Wie kann ich meine Patientenakte einsehen oder eine Kopie davon erhalten?

Antwort: Patienten haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in ihre vollständige Patientenakte. Wenn gewünscht, muss der Arzt auch eine Kopie der Akte gegen Erstattung der Kopierkosten zur Verfügung stellen. Der Anspruch kann zur Vorbereitung von Ansprüchen auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld auf eingeklagt werden.

Frage: Wie lange habe ich Zeit, um gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus wegen eines Behandlungsfehlers vorzugehen?

Antwort: Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers beträgt in der Regel drei Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Patient von dem Fehler und dem Verursacher Kenntnis erlangt hat, jedoch maximal zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Behandlungsfehlers selbst.