Ihre Gesundheit, unser Fachgebiet
Das Medizinrecht fächert sich auf in verschiedene Fachbereiche. Das Haftungsrecht der Ärzte regelt die rechtliche Verantwortung bei fehlerhaften Behandlungen. Patienten können bei Behandlungsfehlern Schadensersatzansprüche geltend machen, wobei Beweislast und ärztliche Sorgfalt eine entscheidende Rolle spielen. Dieses Rechtsgebiet ist essenziell für die Sicherstellung von medizinischer Qualität und Patientenschutz.
Niedergelassene Ärzte versorgen nicht nur ihre Patienten, sondern müssen etwa bei der Gründung einer Praxis oder im Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung auch komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. In vielen Fällen erspart beizeiten eingeholter Rechtsrat späteres böses Erwachen.