Ordnungsmittel bei Kontakt zum Kind außerhalb der geregelten Umgangszeiten
Eine Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Kontaktaufnahmen außerhalb der festgelegten Umgangszeiten setzt voraus, dass sich die Untersagung einer solchen Kontaktaufnahme eindeu-tig aus dem Tenor der Umgangsregelung ergibt. Ein Tun oder Unterlassen kann nur dann sankti-oniert werden, wenn die entsprechenden Pflichten der betroffenen Person zweifelsfrei aus dem Vollstreckungstitel hervorgehen. Soll also dem Umgangsberechtigten die Kontaktaufnahme bzw. Näherung […]