Pausenzeiten mit Einsatzbereitschaft sind Arbeitszeit
Eine europäische Richtlinie definiert den Begriff „Arbeitszeit“ als „jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer … arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Der Begriff „Ruhezeit“ wird als jede Zeitspanne außerhalb der Ar-beitszeit definiert. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum einen in Bezug auf Bereitschaftszeiten an Ar-beitsplätzen, die sich […]