Sie steuern das Unternehmen, wir bieten Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Im Gesellschaftsrecht unterstützen wir Unternehmen von Gründung bis Auflösung. Wir beraten zur Rechtsformwahl, prüfen rechtliche Aspekte und erstellen individuelle Gesellschaftsverträge. Auch in der laufenden Unternehmensführung begleiten wir, bereiten Gesellschafterversammlungen vor und beraten bei Haftungs- sowie Gesellschafterfragen. Bei Unternehmenskäufen und -verkäufen bieten wir umfassende Rechtsberatung. Besonders bei Familienunternehmen liegt ein Schwerpunkt auf der Unternehmensnachfolge, wo wir zivil- und gesellschaftsrechtliche Aspekte der Übertragung erarbeiten.
Im Handelsrecht stehen wir Kaufleuten, Handwerk, Industrie und Dienstleistungen zur Seite. Unser Leistungsspektrum beinhaltet Beratung zu Handelsstand, Handelsbüchern, Kaufmannsbegriff, Registerangelegenheiten und Vertretung in Handelsgeschäften wie Franchiseverträgen und Handelskauf. Dabei unterstützen wir auch kaufmännische Absatz- und Geschäftsmittler wie Handelsvertreter und Vertragshändler.
Unsere Expertise erstreckt sich von der strategischen Rechtsberatung bis zur praktischen Umsetzung von Transaktionen und Nachfolgeregelungen.