Handels- und Gesellschaftsrecht

Sie steuern das Unternehmen, wir bieten Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Im Gesellschaftsrecht unterstützen wir Unternehmen von Gründung bis Auflösung. Wir beraten zur Rechtsformwahl, prüfen rechtliche Aspekte und erstellen individuelle Gesellschaftsverträge. Auch in der laufenden Unternehmensführung begleiten wir, bereiten Gesellschafterversammlungen vor und beraten bei Haftungs- sowie Gesellschafterfragen. Bei Unternehmenskäufen und -verkäufen bieten wir umfassende Rechtsberatung. Besonders bei Familienunternehmen liegt ein Schwerpunkt auf der Unternehmensnachfolge, wo wir zivil- und gesellschaftsrechtliche Aspekte der Übertragung erarbeiten.

Im Handelsrecht stehen wir Kaufleuten, Handwerk, Industrie und Dienstleistungen zur Seite. Unser Leistungsspektrum beinhaltet Beratung zu Handelsstand, Handelsbüchern, Kaufmannsbegriff, Registerangelegenheiten und Vertretung in Handelsgeschäften wie Franchiseverträgen und Handelskauf. Dabei unterstützen wir auch kaufmännische Absatz- und Geschäftsmittler wie Handelsvertreter und Vertragshändler.

Unsere Expertise erstreckt sich von der strategischen Rechtsberatung bis zur praktischen Umsetzung von Transaktionen und Nachfolgeregelungen.

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Unsere Beratungsfelder

  • Beratung und Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen und Gesellschaften
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen für Unternehmen
  • Rechtsberatung zu allen Aspekten des Unternehmensrechts, einschließlich Unternehmensstruktur, Governance und Compliance
  • Begleitung von kleinen Unternehmenstransaktionen, Fusionen und Übernahmen
  • Klärung von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften und -beziehungen
  • Beratung zur Haftung von Geschäftsführern, Gesellschaftern und Unternehmen
  • Unterstützung bei Kapitalmaßnahmen und Finanzierungsfragen
  • Beratung bei Unternehmensinsolvenzen und Sanierungen

Ihre Vorteile

  • 30 Jahre Erfahrung
  • Fachanwälte in allen gängigen Gebieten
  • Verschiedene Standorte
  • Abwicklung Online und in Präsenz
  • Zertifiziert nach DIN IN ISO 9001:2015
  • Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unsere Mandanten

  • Kleine und mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen
  • Familienunternehmen
  • Handeltreibende und Händler
  • Dienstleister
  • Startups und Gründer
  • Geschäftsführer und Führungskräfte

Ihre Ansprechpartner:innen

Nicola Buchholz

Häufig gestellte Fragen

Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer UG (haftungsbeschränkt)?

Antwort: Beide sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Der Hauptunterschied liegt im Mindeststammkapital: Eine GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 €, während für eine UG (haftungsbeschränkt) ein Euro ausreicht. Eine UG muss jedoch einen Teil ihres Gewinns zurücklegen, um das Stammkapital auf den Betrag einer GmbH zu erhöhen.

Frage: Wie wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet?

Antwort: Eine GbR wird durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Personen gegründet. Es sind keine formalen Anforderungen oder eine Eintragung ins Handelsregister notwendig.

Frage: Wie kann man eine GmbH auflösen?

Antwort: Eine GmbH kann auf verschiedene Weisen aufgelöst werden, z.B. durch Beschluss der Gesellschafter, durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder durch Ablauf der Zeit, für die sie gegründet wurde.