Trennung von Tisch und Bett – eine neue Lebenskonzeption wird notwendig – wir helfen bei der Neuaufstellung
Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes im Familienrecht ist es, Fragen, die sich im Zusammenhang von Trennung oder Scheidung ergeben, zu beantworten.
Wer ist dem anderen Partner gegenüber unterhaltspflichtig? Was ist mit dem Unterhalt für die Kinder? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus Sorgerecht bzw. Umgangsrecht? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus und Vermögen? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Welche Regelungen sind im Versorgungsausgleich möglich?
Viele dieser Fragen müssen unter dem Hintergrund der neuen Lebenskonzeptionen beider Eheleute/Partner und eventuell der gemeinsamen Kinder gesehen werden. Können beide zukünftig arbeiten gehen? Sind die Kinder während der Arbeitszeit umfassend versorgt? Möchten einer oder beide Eheleute/Partner Vermögensgegenstände, wie etwa das Haus, halten und verfügt er allein über ausreichend finanzielle Mittel?
Häufig bietet sich eine einvernehmliche Lösung, die die Interessen beider Eheleute/Partner ausreichend berücksichtigt, an. Manchmal ist diese aber nicht mehr möglich, da die Differenzen zu tief sind und ein einvernehmliches Gleichgewicht nicht mehr hergestellt werden kann. An diesem Punkt setzen wir Ihre Ansprüche dann gegebenenfalls auch gerichtlich durch oder wehren unberechtigte Ansprüche für Sie bei Gericht ab.
Weitere Themenschwerpunkte im Familienrecht sind Vaterschaftsfeststellungs– bzw. Vaterschaftsanfechtungsverfahren, Fragen des Kindschaftsrechts, wie etwa Kindesunterhalt bei Volljährigen oder in Ausbildung befindlicher Kinder sowie Fragen von Unterhalt für bedürftige Angehörige, wie etwa Elternunterhalt. Für Sie entwickeln wir passgenaue Ehe- und Partnerschaftsverträge, die Streitigkeiten im Trennungsfall vermeiden.