Viele Menschen haben kein Testament, obwohl die gesetzliche Erbfolge keine passgenaue Regelung auf die eigene Lebenssituation treffen kann.
Nicht nur, dass es eine erstrebenswerte Vorstellung ist, die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch für die Zeit nach dem Tod fortleben zu lassen, ist es auch für die Erben eine wünschenswerte Situation, nach dem Tod eines Angehörigen eine klare und eindeutige Regelung der Erbfolge vorzufinden.
Die demografische Entwicklung und nicht zuletzt moderne Familienstrukturen führen dazu, dass die Bedeutung, seinen Nachlass durch Testament oder Erbvertrag zu regeln, mehr und mehr steigt. Häufig bietet es sich auch an, Vermögensübertragungen schon unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge vorzunehmen.
Das deutsche Recht bietet zahlreiche Regelungsmöglichkeiten, die mit fachkundiger Beratung in erbrechtlicher, aber auch in steuerrechtlicher Hinsicht zu passgenauen Regelungen verhelfen können und spätere Streitigkeiten unter den Erben können oft gänzlich ausgeschlossen werden.
Auch wenn ein Testament bzw. ein Erbvertrag Auslegungsschwierigkeiten oder Angriffspunkte bietet, vertreten wir Sie außergerichtlich sowie gerichtlich und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.
Ferner übernehmen wir die Vollstreckung von Testamenten. Als Testamentsvollstrecker bringen wir die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur gewünschten Ausführung.