Häufig wird in der Planungsphase die juristische Konzeption des Bauvorhabens vernachlässigt.
Ob als Privatperson oder als Investor, die Entscheidung zu Bauen ist immer mit hohem finanziellen Einsatz und mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite verbunden. Es müssen viele, juristisch sehr unterschiedliche Vertragsverhältnisse begründet werden – Architekten, Ingenieure, Handwerker, gegebenenfalls Generalunternehmer, Makler, Banken sind in der Regel beteiligt. Bauordnungs- sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben müssen beachtet werden.
Es ist daher wichtig, durchdachte, zukunftsfähige und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Verträge zu entwickeln und von der anderen Vertragsseite vorgelegte Verträge kritisch zu durchleuchten. Mögliche Probleme können vorab erkannt und in Ihrem Sinne geregelt werden.
Wurde der juristischen Konzeption in der Planungsphase nicht so viel Aufmerksamkeit geschenkt, heißt dies noch nicht, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist. Bei Auftreten von Problemen in der Leistungserbringung oder in der Gewährleistungsphase müssen die geschlossenen Verträge auf den Prüfstand und aufgrund der gesetzlichen Grundlagen beleuchtet werden. Auf diese Weise können Rechte durchgesetzt oder aber wirtschaftliche Lösungen stringent erarbeitet werden.