Bau- und Architektenrecht

Häufig wird in der Planungsphase die juristische Konzeption des Bauvorhabens vernachlässigt.

Ob als Privatperson oder als Investor, die Entscheidung zu Bauen ist immer mit hohem finanziellen Einsatz und mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite verbunden. Es müssen viele, juristisch sehr unterschiedliche Vertragsverhältnisse begründet werden – Architekten, Ingenieure, Handwerker, gegebenenfalls Generalunternehmer, Makler, Banken sind in der Regel beteiligt. Bauordnungs- sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben müssen beachtet werden.
Es ist daher wichtig, durchdachte, zukunftsfähige und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Verträge zu entwickeln und von der anderen Vertragsseite vorgelegte Verträge kritisch zu durchleuchten. Mögliche Probleme können vorab erkannt und in Ihrem Sinne geregelt werden.
Wurde der juristischen Konzeption in der Planungsphase nicht so viel Aufmerksamkeit geschenkt, heißt dies noch nicht, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist. Bei Auftreten von Problemen in der Leistungserbringung oder in der Gewährleistungsphase müssen die geschlossenen Verträge auf den Prüfstand und aufgrund der gesetzlichen Grundlagen beleuchtet werden. Auf diese Weise können Rechte durchgesetzt oder aber wirtschaftliche Lösungen stringent erarbeitet werden.

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Unsere Beratungsfelder

  • Rechtliche Begleitung von Bauprojekten
  • Vertragsprüfung von Bauverträgen und Architektenverträgen
  • Verhandlung von Vertragsanpassungen im Bauablauf
  • Sicherheiten am Bau
  • Bearbeitung von Baumängeln und Gewährleistungsansprüchen
  • Haftungsfragen zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen
  • Honorare der Architekten und Fachplaner
  • Begleitung bei Bauablaufstörungen
  • Verhandlung von Nachträgen und Bauzeitverlängerungen
  • Prüfung von Baugenehmigungen und Bauanträgen

Ihre Vorteile

  • 30 Jahre Erfahrung
  • Fachanwälte in allen gängigen Gebieten
  • Verschiedene Standorte
  • Abwicklung Online und in Präsenz
  • Zertifiziert nach DIN IN ISO 9001:2015
  • Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unsere Mandanten

  • Bauherren
  • Bauunternehmen und Handwerksbetriebe
  • Architekten und Planer
  • Sachverständige und Ingenieure
  • Immobilienentwickler
  • Private Investoren

Ihre Ansprechpartner:innen

Melanie Solmecke

Judith Henne

Häufig gestellte Fragen

Frage: Wie gehe ich mit Baumängeln um und welche Rechte habe ich als Bauherr?

Antwort: Bei Baumängeln hat der Bauherr das Recht auf Mängelbeseitigung, Nachbesserung oder im Extremfall auf Rücktritt vom Vertrag. Es ist wichtig, Mängel frühzeitig zu dokumentieren und dem Bauunternehmer angemessen Fristen zur Nachbesserung zu setzen.

Frage: Wie erstelle ich rechtssichere Bau- und Architektenverträge?

Antwort: Rechtssichere Verträge im Bau- und Architektenrecht sollten klare Leistungsbeschreibungen, Zahlungsmodalitäten, Termine und Regelungen zur Mängelbeseitigung enthalten. Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt bei Vertragsabschlüssen beraten zu lassen.

Frage: Welche Möglichkeiten habe ich bei Verzug oder Mängeln seitens des Bauunternehmens?

Antwort: Bei Verzug oder Mängeln des Bauunternehmens kann der Bauherr Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung des Preises oder fristlose Kündigung geltend machen. Die konkreten Schritte hängen von der Art und Schwere der Verzögerungen oder Mängel ab und sollten mit einem Anwalt besprochen werden.