Arbeitsrecht für eine strukturelle Chancengleichheit
Das Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen besonderen Schutz, um die strukturelle Überlegenheit des Arbeitgebers auszugleichen. Es regelt die Arbeitsbedingungen, den Kündigungsschutz für den Einzelnen sowie das Kollektivarbeitsrecht.
Während des Arbeitsverhältnisses kann es zu Störungen kommen, die entweder in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder aber im Betrieb begründet sein können. Gegebenenfalls führen diese Störungen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dann ist es unerlässlich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Rate zu ziehen. Wir überprüfen alle arbeitgeberseitigen Maßnahmen und setzen Arbeitnehmerrechte effektiv durch.
Ferner unterstützen wir Unternehmen bei strukturellem Wandel. Wir erarbeiten Vereinbarungen mit Arbeitnehmern sowie kollektivrechtliche Regelungen wie Betriebsvereinbarungen. Wir entwerfen und verhandeln Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen. Wir überprüfen und entwerfen Zeugnisse oder passen Arbeitsverträge an sich wandelnde betriebliche Strukturen an. Unsere Kanzlei steht Ihnen durch unsere spezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
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