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Zweifel an der Grundsteuer – Einheitswert verfassungskonform?

Die Grundsteuer betrifft fast jeden in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht prüft jetzt, ob die Bürger gerecht belastet werden. Hausbesitzer werden in jedem Fall mehr zahlen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Lasten verteilt werden – ohne dabei Wohnungsnot und Immobilienpreise weiter anzuheizen.

Die für Hausbesitzer, Mieter und Gemeinden wichtige Grundsteuer steht vor der größten Veränderung seit Jahrzehnten. Die Grundsteuer trifft sowohl Hauseigentümer als auch Mieter, die sie normalerweise über die Nebenkostenabrechnung bezahlen. Insgesamt fließen fast 14 Milliarden Euro im Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht äußerte in einer mündlichen Verhandlung Zweifel, dass die Basis zur Erhebung der Grundsteuer nicht mit der Verfassung im Einklang steht. Als Hauptargument führten die Karlsruher Richter die fehlende Steuergerechtigkeit und die damit verbundene Ungleichheit zwischen Ost und West aus. Während im Westen die Grundsteuer auf Basis sogenannter Einheitswerte aus dem Jahr 1964 berechnet wird, basieren die Berechnungen in Ostendeutschland aufgrund von Zahlen aus dem Jahr 1935. Dieser Bemessungsrahmen verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, so die Richter.

Mit einer Entscheidung wird zwar nicht vor dem Sommer gerechnet. Kommt das Bundesverfassungsgericht jedoch zu der Ansicht, dass die Grundsteuer verfassungswidrig ist, wird es aller Voraussicht nach dem Gesetzgeber eine Frist setzen. In dieser Zeit müssen Bund und Länder die Grundsteuer einer umfassenden Reform unterziehen.