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Werkstatt haftet wegen unterlassener Aufklärung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte am 17.10.2019 eine Werkstatt zu Schadensersatz-leistungen, weil sie einen Kunden nicht auf den weiteren Reparaturbedarf an seinem SUV hin-gewiesen hatte.

Die Werkstatt hatte das Fahrzeug repariert und dabei umfangreiche Arbeiten am Motor durchge-führt. Unter anderem wurden alle hydraulischen Ventilspielausgleichselemente und ein Ketten-spanner erneuert. Den Zustand der zu diesem Zeitpunkt bereits stark gelängten und austauschbe-dürftigen Steuerketten untersuchte sie jedoch nicht. Deshalb erlitt der Motor nach einigen hun-dert Kilometern einen Totalschaden.

Die Werkstatt hätte den Zustand der Steuerketten überprüfen und dem Kunden einen Austausch empfehlen müssen. Denn sie musste auch auf Unzulänglichkeiten an den Teilen des Fahrzeugs achten, mit denen sie sich im Zuge der durchgeführten Reparatur befasste und deren Mängel danach nicht mehr ohne Weiteres entdeckt und behoben werden konnten. Wegen Verletzung dieser Prüf- und Hinweispflicht muss sie ihrem Kunden die ihm dadurch entstandenen Kosten für den Erwerb und Einbau eines Austauschmotors erstatten. Davon abzuziehen sind jedoch die Kosten, die dem Kunden ohnehin durch den Austausch der Steuerketten entstanden wären.