14. November 2017
Wem steht die Kaution zu? (BGH vom 16.03.2017 – Az. IX ZB 45/15)
Wurde über das Vermögen eines Wohnungsmieters das Privatinsolvenzverfahren eröffnet, stellt sich für den Vermieter die Frage, an wen er am Ende des Mietverhältnisses die geleistete Kaution auszuzahlen hat.
Hat der Insolvenzverwalter in einer sogenannten Enthaftungs- oder Freigabeerklärung erklärt, dass Ansprüche aus dem Mietverhältnis nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, gehört die Mietsicherheit nicht zur Insolvenzmasse, sondern steht dem Mieter zu.