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Weiterer Schock für Dieselfahrer

Das Bundesverwaltungsgericht hat Fahrverboten für Dieselfahrzeuge auf Deutschlands Straßen grünes Licht erteilt. Zwar sieht das Urteil Übergangsfristen und Ausnahmen vor. Mit ersten Fahrverboten durch die Städte und Kommunen kann aber durchaus bereits innerhalb der nächsten Monate gerechnet werden.

Bereits seit Herbst 2015 kämpft der Diesel um seinen ehemals guten Ruf. Der Kunde muss seit dem Diesel-Abgasskandal einen Tiefschlag nach dem anderen hinnehmen. Es ist nicht nur zu befürchten, dass man sein Fahrzeug nur noch eingeschränkt nutzen kann. Zusätzlich ist mit einem Wertverlust des einst so geliebten und geförderten Dieselfahrzeugs zu rechnen.

Im Diesel-Abgasskandal konnten wir für unsere Mandanten bereits Ansprüche positiv durchsetzen. Für ältere Dieselfahrzeuge, welche von der Schummel-Software betroffen sind, besteht noch bis zum 31.12.2018 die Möglichkeit, Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes eröffnet zwar derzeit noch keine rechtlichen Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hersteller. Viele Kunden werden sich aber auf den Dieselabgasskandal zurückbesinnen und ihre Rechte überprüfen lassen wollen.

Das Vertrauen in den Diesel dürfte nun endgültig beschädigt sein.