15. November 2017
Weihnachtsbaum illegal schlagen: Kein Kavaliersdelikt
Auf der Suche nach dem idealen Weihnachtsbaum für das heimische Wohnzimmer zieht es viele in den Wald. Doch einen Baum ohne Erlaubnis des Eigentümers zu fällen, ist Diebstahl. Wer dabei erwischt wird, dem kann eine hohe Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren drohen, unabhängig davon, ob ein Verbotsschild darauf hinweist. Wer ohne eine Genehmigung einen Weihnachtsbaum im Wald schlägt, der handelt illegal. Wer dennoch nicht auf das Erlebnis, einen Baum selber zu schlagen verzichten möchte, sollte sich eine entsprechende Einwilligung beim zuständigen Forstamt einholen.