Thomas Cook Insolvenz: Reisepreiserstattung bei Kreditkartenzahlung (Chargeback)
Hunderttausende Reisende sind von der Thomas Cook Insolvenz betroffen. Für Pauschalreisende greift grundsätzlich eine Insolvenzversicherung. Die Versicherungssumme in Höhe von 110.000.000,00 EUR reicht jedoch nicht aus, um alle Reisenden zu befriedigen. Nach aktuellen Hochrechnungen beläuft sich der Schaden auf über 400.000.000,00 EUR. Somit ist zu erwarten, dass Thomas Cook-Kunden von der Insolvenzversicherung lediglich einen Bruchteil ihres Reisepreises zurückerhalten.
Hoffnung besteht jedoch für Kunden, die ihre Reise per Kreditkarte gezahlt haben. Über das sog. Chargeback-Verfahren kann die Kreditkartenzahlung rückgängig gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass zunächst ein Antrag bei der kartenausgebenden Bank gestellt wird. Oft bieten Banken dafür ein Formular auf ihrer Internetseite an. Weiterhin muss ein Grund für die gewünschte Rückbuchung vorliegen. Die zulässigen Gründe richten sich dabei grundsätzlich nach den Vertragsbedingungen. Allgemein anerkannt ist der Grund „Leistung/Ware nicht erhalten“, welche hier aufgrund der Insolvenz vorliegt, weil die Reise nicht angetreten werden kann. Die Antragsfrist beträgt 120 Tage ab dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt.
In Bezug auf die Insolvenz von Thomas Cook müssen die Kunden zunächst den Reispreis von der Insolvenzversicherung verlangen. Erst wenn diese den Reisepreis nicht oder nicht vollständig erstattet, muss die Bank das Chargeback-Verfahren durchführen. Sofern die Bank die Rückbuchung in diesem Fall verweigert, handelt sie rechtswidrig.
Dennoch liegen uns Informationen darüber vor, dass Banken die Rückbuchung ablehnen und sich dabei auf unzulässige Gründe stützten. Sie wird zum Beispiel von den Banken behauptet, das Chargeback-Verfahren sei gar nicht auf Pauschalreisen anwendbar. Dies ist jedoch nicht zutreffend und stellt lediglich eine Schutzbehauptung der Bank dar, um nicht tätig werden zu müssen.
Hat auch Ihre Bank die Rückbuchung verweigert? Gerne unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Ihre Bank.