Schummel-Diesel: Software-Update muss durchgeführt werden – Nordrhein-Westfälisches Oberverwaltungsgericht
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster müssen vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter das Software-Update zur Mängelbeseitigung vornehmen lassen. Sonst verlieren die betroffenen Fahrzeuge die Typengenehmigung und die Betriebserlaubnis. Das OVG hat nunmehr Straßenverkehrsbehörden im Raum Düsseldorf und Köln Recht gegeben (Beschluss v. 17.08.2018 – Az. 8 B 548/18 und 8 B 865/18). Bisher konnten Halter eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges, welche sich in einem laufenden Klageverfahren gegen den Verkäufer oder den Hersteller befanden, mit einem Aufschub seitens der Behörden rechnen. Dieser wurde aufgrund der Gefahr einer Beweisvereitelung in der Regel gewährt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster sah dies im Gegensatz zu den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten anders. Nach Auffassung des OVG überwiege der Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinflüssen und zudem sei eine Dringlichkeit geboten. In Deutschland sind zur Zeit einige entsprechende Verfahren anhängig. Ob sich Oberverwaltungsgerichte anderer Bundesländer dieser nicht nachvollziehbaren Rechtsansicht anschließen, bleibt also noch ungewiss.
Sollten Sie und ihr Fahrzeug betroffen sein, beraten wir Sie gerne.