Schon wieder Socken bekommen: Kann ich mein Geschenk umtauschen?
Möchten Sie ihr Geschenk umtauschen oder gegen die Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, so sollten Sie einige Dinge beachten. Im Falle einer Beschädigung oder eines Defekts schreibt das Gesetz den Händlern die Pflicht zu, einen Anspruch auf Reparatur oder die Neulieferung einzuräumen.
Anders liegt der Fall, wenn Sie Ihr Geschenk aufgrund von Nichtgefallens tauschen oder gar zurückgeben möchten. Hier obliegt es dem Händler Ihnen ein solches Recht einzuräumen. Eine Umtausch- oder Rücknahmepflicht besteht dagegen nicht. Falls Ihnen aus Kulanzgründen ein Recht durch den Händler eingeräumt wurde, gelten dessen Konditionen. Dabei kann er beispielsweise die Vorlage des Kassenzettels verlangen oder den Umtausch in Form eines Gutscheins gewähren.
Wurde das Geschenk hingegen in einem Onlineshop oder telefonisch gekauft, so steht Ihnen, basierend auf dem Fernabsatzvertrag, grundsätzlich ein 14-tägiges Rückgaberecht nach Erhalt der Ware zu. Gegebenenfalls tragen Sie dabei die anfallenden Versandkosten.