Schneeräumen – Was ist wann zu tun?
Schneemann bauen, Schlitten fahren, Ski laufen – Während sich Kinder und Wintersportler über die Schneemassen freuen, fallen für Hauseigentümer und Mieter lästige Pflichten wie Schneeräumen und Streuen an. Den Winterdienst zu ignorieren, kann jedoch teuer werden, denn Schnee zu räumen ist Pflicht.
Eigentümer einer Immobilie haben dafür Sorge zu tragen, dass die an dem Grundstück grenzenden Wege sowie Zugänge von Jedermann gefahrlos genutzt werden können. Sie sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien, auf einer Breite, dass zwei Menschen aneinander vorbeigehen können. Diese Schneeräumpflicht gilt an allen Tagen der Woche. In Deutschland ist die Pflicht zur Schneeräumung regional unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie werktags um 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.
Kommt ein Passant auf einem nicht geräumten oder gestreuten Gehweg zu schaden, kann das für den Hauseigentümer teuer werden. Der Betroffene kann Schadensersatz geltend machen. Der Eigentümer oder Streu- und Reinigungspflichtige muss dann womöglich für Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld aufkommen.