22. März 2021
Rechtswidrige Zins-Klauseln in Sparverträgen: Schenken Sie der Bank kein Geld!
Der Bundesgerichtshof urteilte in mehreren Fällen, dass Zinsanpassungsklauseln der Bank in Prämiensparverträgen unwirksam sind, weil der Verbraucher aus den Klauseln nicht nachvollziehen kann, inwieweit sich die Zinsen ändern (BGH, XI ZR 361/01, XI ZR 140/03, XI ZR 52/08, XI ZR 197/09). Dennoch verwenden die Banken nach wie vor die vom BGH gerügten Klauseln und zahlen Ihnen zu wenig Zinsen. Nach unserer Erfahrung zahlten die Banken im Durchschnitt 5.000,00 EUR zu wenig. Von den rechtswidrigen Klauseln sind nahezu alle Banken betroffen. Gerne setzen wir für Sie Ihren Zahlungsanspruch gegen die Bank durch. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung zu vereinbaren.