Bau- und Architektenrecht
Häufig wird in der Planungsphase die juristische Konzeption des Bauvorhabens vernachlässigt – die planerische Vision steht im Vordergrund.
Nur unabhängig ob Sie als Privatperson oder als Investor bauen, bedeutet die Entscheidung zu Bauen immer hohen finanziellen Einsatz mit wirtschaftlicher Tragweite. Es müssen viele, juristisch sehr unterschiedliche Vertragsverhältnisse begründet werden – Architekten, Ingenieure, Handwerker, gegebenenfalls Generalunternehmer, Makler, Banken sind regelmäßig beteiligt. Bauordnungs- sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben müssen beachtet werden.
Es ist daher wichtig, durchdachte, zukunftsfähige auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Verträge zu entwickeln und von der anderen Vertragsseite vorgelegte Verträge kritisch zu durchleuchten. Möglicherweise auftretende Probleme können so vorab erkannt und dementsprechend in Ihrem Sinne geregelt werden.
Wurde der juristischen Konzeption in der Planungsphase nicht so viel Aufmerksamkeit geschenkt, heißt dies aber nicht, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist. Bei Auftreten von Problemen in der Leistungserbringung oder in der Gewährleistungsphase müssen die geschlossenen Verträge auf den Prüfstand und aufgrund der gesetzlichen Grundlagen beleuchtet werden. Auf dieser Weise können Rechte durchgesetzt oder aber wirtschaftliche Lösungen stringent erarbeitet werden.
Wir stehen Ihnen von der Planungsphase über die Zeit der Baudurchführung bis zur Nutzungsaufnahme der Immobilie als juristischer Ansprechpartner zur Seite. Rechtsanwältin Melanie Solmecke, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, vertritt Sie in allen Fragen des privaten sowie öffentlichen Baurechts.