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Bank- und Kapitalmarktrecht

Geld verdienen ist eine Sache – aber eine passgenaue Anlageform zu finden eine andere.

Egal ob Sie ihr Geld auf dem Sparbuch anlegen, es in eine selbstgenutzte oder zu vermietende Immobilie investieren, sich für eine Kapitalanlage entscheiden oder Ihr Geld in die Hände einer Vermögensverwaltung legen wollen – als Laie ist es aufgrund der Komplexität des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie der verschiedenen Anlageformen nicht möglich, die Rechtsbeziehungen und vertraglichen Gestaltungen vollumfänglich zu erfassen.

Daher ist dieser Lebensbereich stark von Vertrauen geprägt. Anlageberater sowie Bankberater werben um dieses – Ihnen bleibt häufig nichts anderes übrig, als ihnen dieses zu schenken. Sie müssen darauf vertrauen, dass der Anlageberater nicht nur seine, sondern vor allem Ihre finanziellen Interessen in den Vordergrund stellt.

Diesem Umstand der starken Vertrauensbeziehung hat der Gesetzgeber und die Rechtsprechung in den Vergangenheit Rechnung getragen und den Anlegerschutz gestärkt. Die Elemente der Anlageberatung wurden definiert und die Beweisregeln reformiert. Sollten Sie sich für die falsche Anlageform entschieden haben, ist dies häufig nicht Ihre eigene wirtschaftliche Fehlentscheidung. Schließlich haben Sie sich vorher informiert und auf diese Informationen vertraut. Daher kommen Schadensersatzansprüche gegen Bank und Berater in Betracht.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Widerruf von Darlehensverträgen

Wenn Sie vor einigen Jahren ein Immobiliendarlehen abgeschlossen haben, ärgern Sie sich womöglich angesichts sinkender Zinsen, dass Sie an einen relativ hohen Darlehenszins gebunden sind. Eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrages kann Ihnen in der Regel die Vorfälligkeitsentschädigung kosten. Eine von der Bank eingeforderte Vorfälligkeitsentschädigung muss aber nicht immer gezahlt werden. Sie können Ihren Immobilienkredit vorzeitig beenden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wenn Ihre Bank in dem Darlehensvertrag die fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Die Folge einer ungenügenden Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist von regelmäßig 14 Tagen nicht zu laufen begann und der Vertrag jederzeit widerrufen werden kann, ohne die Bank dafür entschädigen zu müssen.  Wir haben bereits Hunderte von Darlehensverträgen überprüft und diese auch erfolgreich widerrufen können.

Aufgrund unserer Erfahrung und Kompetenz wurden wir von der Stiftung Warentest als eine der erfolgreichsten Kanzleien in Deutschland in Bezug auf die Durchsetzung von Widerrufsansprüchen aus Darlehensverträgen ausgezeichnet. Mehr Informationen finden Sie dazu unter folgenden Link:

Bitte beachten Sie, dass Darlehensverträge, welche nach dem Jahr 2010 abgeschlossen wurden oder keine Immobilienfinanzierungen zum Gegenstand haben, unter Umständen auch nach dem 21.06.2016 widerrufen werden können. Auch diese Verträge enthalten häufig  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen

Ist die Widerrufsbelehrung richtig und kann daher der Vertrag nicht mehr widerrufen werden, hat Ihre Bank dann Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn Sie von Ihrer Bank die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung mitgeteilt bekommen haben, können Sie diese bei uns überprüfen lassen. Denn eine Untersuchung hat ergeben, dass die Berechnungen vieler Banken intransparent sind und die Vorfälligkeitsentschädigungen oft unverhältnismäßig hoch ausfallen.

Rechtsanwalt Kai Solmecke ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und steht Ihnen in allen Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.