Rechtsanwältin Marie-Christine Wilbert
Rechtsanwältin Marie-Christine unterstützt mit ihrer Kompetenz unser familienrechtliches Dezernat.
Das Familienrecht umfasst neben Ehesachen (Scheidung oder Aufhebung einer Ehe), Fragen des Unterhalts, des Güterrechts (z.B.: Zugewinnausgleich) und sonstigen vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Eheleuten und Verwandten, insbesondere Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgangsregelung, Herausgabe eines Kindes), Abstammungssachen und Adoptionssachen. Aber auch in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz werden Sie optimal vertreten.