Porsche muss den Kaufpreis für einen manipulierten Cayenne 3-Liter Diesel zurückzahlen
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 24.05.2019 ( Az. : 12 O 310/17) die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme des Fahrzeuges gegen Rückerstattung des Kaufpreises unter Abzug eines Nutzungsersatzes verurteilt. Die Porsche AG vertrat in dem von uns geführten Verfahren zunächst stoisch die Auffassung, dass der Porsche Cayenne 3 Liter Diesel nicht mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen sei.
Die Porsche Vertriebsgesellschaft übersandte dem Kläger jedoch ein Informationsschreiben und bestätigte, dass bei Nichtdurchführung eines Software-Updates die Stilllegung des Fahrzeuges drohe. Das Gericht sieht in diesem Schreiben zu Recht ein „Zeugnis gegen sich selbst. Die Porsche AG verweigerte die Offenlegung der Verantwortlichen und kam der ihr obliegenden sekundären Beweislast nicht nach. Das Gericht sieht daher eine Kenntnis der Verantwortlichen als bewiesen an und bejahte entsprechend auch den notwendigen Vorsatz. Die Porsche AG konnte sich zudem nicht auf etwaige Zulieferer wie die Audi AG berufen. Das Landgericht Stuttgart bestätigte somit seine bereits in einem Urteil vom 25.10.2018 vertretene Rechtsauffassung. Nachdem bereits kürzlich das Landgericht Ulm die Porsche AG ebenfalls wegen des Models Cayenne 3 Liter Diesel verurteilte, dürfte diese Bestätigung des Landgerichtes Stuttgart nunmehr nach Auffassung des für das Verfahren zuständigen Rechtsanwaltes Dominique Kreymborg der Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte auch für weitere Porsche-Verfahren richtungsweisend sein. Das Stuttgarter Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.