OLG Frankfurt am Main erklärt private Blitzer für unzulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat kürzlich entschieden, dass Bußgeldbescheide unzulässig sind, wenn der Staat sich durch private „Verwaltungshelfer“ bei der Geschwindigkeitsmessung durch Wartung/ Aufstellung der Geräte, allgemeine Datenverarbeitung oder Durchführung der Messprotokolle helfen lässt. Zwar hat das OLG Frankfurt am Main einen Einzelfall entschieden, jedoch könnte diese Entscheidung auf andere Fälle übertragen werden. Dies könnte dazu führen, dass eine Vielzahl von Knöllchen nunmehr erfolgreich angegriffen werden könnte, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie sind kürzlich geblitzt worden und wollen wissen, ob Sie den Bußgeldbescheid erfolgsversprechend angreifen können?
Um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall gegeben sind, müsste eine Akteneinsicht beantragt werden. Dies kann u.a. von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden. Wenn Sie unsere Unterstützung in Ihrem Bußgeldverfahren wünschen, so nehmen Sie gerne Kontakt auf.