Neue Chancen im Diesel-Abgasskandal – Grundsatzurteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Gunsten der Verbraucher
Der europäische Gerichtshof hat nunmehr in einem heutigen Grundsatzurteil entschieden, dass Käufer von Dieselfahrzeugen mit einem so genannten eingebauten Thermofenster Schadensersatz Ansprüche gegenüber dem Hersteller auch bei einer fahrlässigen Begehungsweise haben.
Bisher bekamen Diesel-Käufer nur entsprechenden Schadensersatz vom Hersteller, wenn auch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Zusammenhang mit illegalen Abschalteinrichtung bewiesen werden konnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte eine Haftung für ein eingebautes Thermofenster bisher abgelehnt. Nach dem nunmehr ergangene Urteil des europäischen Gerichtshofs dürfte sich auch die Rechtsprechungspraxis des BGH zu Gunsten der getäuschten Kunden ändern. Die Hürden für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen haben sich dank des EuGH deutlich gesenkt.
Gerne prüfen wir ihre möglichen Ansprüche als Besitzer eines Dieselfahrzeuges und setzten diese gerichtlich durch.