Musterfeststellungsklage – erstmals gegen VW
Am 1.11.2018 trat das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage in Kraft. Daraufhin hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Klageschrift gegen die Volkswagen AG beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht.
Das Gericht prüft nun die Klageschrift. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Klage in dem Kla-geregister des Bundesamtes für Justiz öffentlich bekannt gemacht. Dann können sich Verbrau-cher in das Register eintragen und sich damit der Klage anschließen. Dem Verbraucher entstehen keine Kosten und die Verjährung wird gehemmt. Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswa-gen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189. Bei dem Ergebnis der Verhand-lung gibt es zwei Möglichkeiten.
• Vergleich: Wenn ein Vergleich geschlossen wird, soll dieser auch Zahlungen an die ange-meldeten Verbraucher umfassen. Der Vergleich wird den Betroffenen zugestellt. Diese kön-nen nun entscheiden, ob sie ihn gelten lassen oder ablehnen wollen. Wenn mehr als 70 % der angemeldeten Verbraucher den Vergleich gelten lassen, ist der Rechtsstreit für diese Verbrau-cher endgültig abgeschlossen. Wenn 30 % oder weniger der angemeldeten Verbraucher den Vergleich ablehnen, können diese anschließend noch einmal selbst klagen. Wenn der Ver-gleich wegen zu vieler Abmeldungen (30 % oder mehr) scheitert, erlässt das Gericht ein Ur-teil.
• Urteil: Endet das Musterfeststellungsverfahren durch ein Urteil, ist dieses Urteil für das be-klagte Unternehmen und für die angemeldeten Verbraucher verbindlich. Die Verbraucher können dann entscheiden, ob sie auf Grundlage dieses Urteils eigene Ansprüche an das be-klagte Unternehmen stellen wollen.