Erbrecht

Viele Menschen haben kein Testament, obwohl die gesetzliche Erbfolge keine passgenaue Regelung auf die eigene Lebenssituation treffen kann.

Nicht nur, dass es eine erstrebenswerte Vorstellung ist, die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch für die Zeit nach dem Tod fortleben zu lassen, ist es auch für die Erben eine wünschenswerte Situation, nach dem Tod eines Angehörigen eine klare und eindeutige Regelung der Erbfolge vorzufinden.
Die demografische Entwicklung und nicht zuletzt moderne Familienstrukturen führen dazu, dass die Bedeutung, seinen Nachlass durch Testament oder Erbvertrag zu regeln, mehr und mehr steigt. Häufig bietet es sich auch an, Vermögensübertragungen schon unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge vorzunehmen.
Das deutsche Recht bietet zahlreiche Regelungsmöglichkeiten, die mit fachkundiger Beratung in erbrechtlicher, aber auch in steuerrechtlicher Hinsicht zu passgenauen Regelungen verhelfen können und spätere Streitigkeiten unter den Erben können oft gänzlich ausgeschlossen werden.
Auch wenn ein Testament bzw. ein Erbvertrag Auslegungsschwierigkeiten oder Angriffspunkte bietet, vertreten wir Sie außergerichtlich sowie gerichtlich und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.
Ferner übernehmen wir die Vollstreckung von Testamenten. Als Testamentsvollstrecker bringen wir die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur gewünschten Ausführung.

Termin

Anruf

Unsere Beratungsfelder

  • Testamentserstellung
  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteilsansprüche prüfen
  • Erbschaftssteuerberatung
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnisse und Auflagen prüfen
  • Erbenhaftung klären
  • Nachlassverwaltung
  • Erbverträge gestalten und prüfen
  • Beratung zu Erbengemeinschaften

Ihre Vorteile

  • 30 Jahre Erfahrung
  • Fachanwälte in allen gängigen Gebieten
  • Verschiedene Standorte
  • Abwicklung Online und in Präsenz
  • Zertifiziert nach DIN IN ISO 9001:2015
  • Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unsere Mandanten

  • Erblasser und Testierende
  • Erben
  • Pflichtteilsberechtigte
  • Vermächtnisnehmer
  • Nachlassgläubiger

Ihre Ansprechpartner:innen

Kai Solmecke

Julian Mleczko

Häufig gestellte Fragen

Frage: Was ist ein Erbschein und wie erhalte ich ihn?

Antwort: Ein Erbschein ist ein behördliches Dokument, das die Erben offiziell bestätigt. Um ihn zu erhalten, muss ein Antrag beim Nachlassgericht gestellt werden. Der Anwalt unterstützt bei der Antragstellung und erklärt den Ablauf.

Frage: Was passiert, wenn es kein Testament gibt?

Antwort: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Der Anwalt erklärt, wer gesetzlicher Erbe ist und in welchem Verhältnis das Erbe aufgeteilt wird.

Frage: Was sind Pflichtteilsansprüche und wie können sie geltend gemacht oder vermieden werden?

Antwort: Pflichtteilsansprüche stehen nahen Angehörigen zu, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Anwalt erläutert die Berechnung des Pflichtteils und Möglichkeiten, ihn zu umgehen oder einzufordern.