Lohntransparenzgesetz: So viel verdient Ihr Kollege
Über Geld spricht man nicht, heißt es bekanntlich. Doch das soll sich fortan ändern, denn seit dem 6. Januar 2018 ist das Lohntransparenzgesetz vollständig in Kraft. Das Gesetz soll dazu beitragen, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Damit können Beschäftigte erfahren, wie ihr Verdienst im Vergleich zu den Kollegen ausfällt.
Doch nicht jeder kommt an die nötigen Informationen. Das „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz“ enthält einige Hürden, bevor Beschäftigte Auskünfte zum Einkommen ihrer Kollegen bekommen.
Der Auskunftsanspruch über die Entlohnung gilt zum einen nur für Betriebe, in denen mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigt sind. Zum anderen bezieht sich der Auskunftsanspruch nicht auf das konkrete Einkommen einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten. Nach den Bestimmungen erfahren also Männer nicht, wie viel ihre männliche Kollegen verdienen. Und Frauen bekommen nur Auskünfte zum Einkommen von männlichen Mitarbeitern.
Eine weitere Regelung des Gesetzes: Für einen Gehaltsvergleich müssen mindestens sechs Mitarbeiter in einer Firma vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Daraus ergibt sich, dass je spezialisierter ein Job ist, desto unwahrscheinlicher, dass sich genügend Vergleichs-Mitarbeiter finden.
Das Gesetz enthält unmittelbar zwar nur einen Auskunfts-, aber keinen Anpassungsanspruch. Bei einem entsprechenden Hinweis auf eine Ungleichbehandlung kann das gleiche Entgelt für gleichwertige Arbeit jedoch gerichtlich eingeklagt werden.