Landgericht Köln – Urteil wegen erhöhter Verbrauchswerte – Autohaus muss Kaufpreis erstatten
Für unsere Mandantschaft konnte vor dem Landgericht Köln ein weiteres richtungsweisendes Urteil erstritten werden. Das Landgericht Köln verurteilte nunmehr ein Autohaus zur Rückzahlung des Kaufpreises wegen überhöhter Verbrauchswerte (LG Köln, Urteil v. 08.05.2018, Az. 8 O 217/15).
Nachdem der Käufer (ein Verbraucher) einen weitaus höheren Durchschnittverbrauch ermittelte als in dem derzeitigen Prospekt des Verkäufers und des Herstellers angegeben war, forderte er das Autohaus zunächst zur Nachbesserung auf. Diese wurde durch das Autohaus verweigert, so dass infolge der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt wurde. Das Autohaus vertrat die Ansicht, dass das Fahrzeug mangelfrei und der Kraftstoffverbrauch nicht erhöht sei. Das Landgericht holte im Rahmen der Beweisaufnahme ein ausführliches Sachverständigengutachten ein. Unter Zugrundelegung der einschlägigen europäischen Verbrauchsmessungsnormen wurde ein überhöhter Verbrauch von über 20 % ermittelt, und zwar sowohl bei der Messung auf dem Rollenprüfstand unter Laborbedingungen, als auch bei einer Messung des konkreten Fahrzeuges im Fahrbetrieb und unter Berücksichtigung der Fahrwiderstände. Das Landgericht sah hier eine erhebliche Pflichtverletzung durch die Auslieferung des Fahrzeuges mit erhöhten Verbrauchswerten, da der im Verkaufsprospekt angegebene (kombinierte) Verbrauchswert um mehr als 10 % überschritten wird. Durch den hier festgestellten Mehrverbrauch von sogar über 20 % liege so eine deutliche Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle vor. Aufgrund dessen sah das Landgericht hier die Voraussetzungen des Rücktritts eindeutig gegeben, so dass das beklagte Autohaus zur Rücknahme des Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der üblichen Nutzungsentschädigung unter Berücksichtigung einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000,00 Euro Kilometern verurteilt wurde.
Das Landgericht Köln stärkte mit dieser Entscheidung in erheblichen Maße die Rechte getäuschter Verbraucher.