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Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld erhöht/verlängert

Die Spitzen der großen Koalition haben sich darauf geeinigt, die wirtschaftlichen Folgen der Covid 19-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitslose abzumildern. Bisher haben Arbeitnehmer in Kurzarbeit 60-67% des bisherigen Nettolohnes alsKurzarbeitergeld erhalten. Nun erhöht sich für einen Arbeitnehmer, der seineArbeitszeit um mindestens 50% reduziert hat, ab dem vierten Monat dasKurzarbeitergeld auf 70 % (77% für Eltern) des bisherigen Nettolohnes und abdem siebten Monat auf 80% (87% für Eltern). Die Erhöhung soll längstens bis zum Ende des Jahres gelten. Darüber hinaus dürfen Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden, ab dem 01.05.2020 bis zum Jahresende in allen Branchen ein Einkommen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen.

Auch für Arbeitslose hat sich etwas geändert. Wenn Sie derzeit arbeitslos sind und Ihr Arbeitslosengeldanspruch im Zeitraum 01.05.2020 bis 31.12.2020 enden würde, verlängert sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeldzahlung um weitere drei Monate.