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Kein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum

Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen Be-stimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen An-spruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Bun-desarbeitsgerichts in ihrem Urteil vom 19.1.2022.

Der Ausschluss von Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindestlohn umfasst nicht nur obligatori-sche Praktika während des Studiums, sondern auch solche, die in Studienordnungen als Voraus-setzung zur Aufnahme eines bestimmten Studiums verpflichtend vorgeschrieben sind. Dem steht nicht entgegen, dass – wie im entschiedenen Fall – die Studienordnung von einer privaten staat-lich anerkannten Universität erlassen wurde.