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Kaskoversicherung: Unfall mit Auto des Vaters (OLG Oldenburg vom 22.03.2017 – Az. 5 U 174/16)

Eine Kaskoversicherung wird von ihrer Eintrittspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Unfall durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten herbeigeführt hat. Das Oberlandesgericht Oldenburg verneinte ein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Versicherungsnehmer seinem führerscheinlosen Sohn sein Auto zwar überlassen hatte, jedoch unter der Bedingung, dass der Freund mit Fahrerlaubnis fahren sollte und nicht der Sohn, […]

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