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Häusliches Arbeitszimmer: Keine mehrfache Nutzung des Höchstbetrags (BFH vom 09.05.2017 – Az. VIII R 15/15)

Ist ein Steuerpflichtiger auf ein häusliches Arbeitszimmer angewiesen, kann er einen Höchstbetrag von derzeit 1.250 Euro steuermindernd geltend machen. Der Bundesfinanzhof stellt hierzu klar, dass der Steuerpflichtige den personenbezogenen Höchstbetrag auch bei der Nutzung von mehreren häuslichen Arbeitszimmern in verschiedenen Haushalten nur einmal in Anspruch nehmen kann.