Grundstückseigentümer haftet, wenn Handwerker Brand verursacht
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist verantwortlich gegenüber dem Nachbarn, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.
Zum Sachverhalt: Die Eheleute waren Eigentümer eines Wohnhauses. Im Dezember 2011 führte ein Dachdecker in ihrem Auftrag am Flachdach des Hauses Reparaturarbeiten durch. Im Verlauf der mit Hilfe eines Brenners durchgeführten Heißklebearbeiten verursachte er die Entstehung eines Glutnestes unter den aufgeschweißten Bahnen. Am Abend bemerkten die Eheleute Flammen in dem Bereich, in dem der Dachdecker gearbeitet hatte. Der alarmierten Feuerwehr gelang es nicht, das Haus zu retten. Es brannte vollständig nieder. Durch den Brand und die Löscharbeiten wurde das an das brennende Haus unmittelbar angebaute Haus der Nachbarin erheblich beschädigt. Der Handwerker ging insolvent und konnte für den Schaden nicht aufkommen. Eine Versicherung übernahm den Schaden der Nachbarn. Anschließend forderte die Versicherung das Geld von dem Ehepaar, das den Dachdecker beauftragte, zurück.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, wenn von einem Grundstück im Rahmen einer privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen – hier das Feuer – auf das Nachbargrundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen. Voraussetzung ist, dass der betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen rechtzeitig zu unterbinden. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob der Auftraggeber bei der Auswahl des Handwerkers Sorgfaltspflichten verletzt hat.
BGH,V ZR 311/16