Gesetzesänderungen im Jahr 2018
Mit dieser Fülle an Änderungen beginnt das neue Jahr:
Eine der umfangreichsten Rechtsänderungen betrifft den Bau von Immobilien durch ein nun speziell geregeltes Bauvertragsrecht. Bisher galt in solchen Fällen Werkvertragsrecht. Nun wird der Bauvertrag als eigenständiger Vertragstyp aufgenommen.
Zudem erfährt das Kaufvertragsrecht Änderungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung für Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Nacherfüllung, insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers für Aus- und Einbaukosten wird hier vorgesehen. Es bleibt dem Verkäufer jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit erhalten, die Kosten auf den Lieferanten abzuwälzen.
Eine weitere Neuerung ergibt sich im Rahmen des Mindestlohns. Bisher galt in diesem Bereich noch eine Übergangsfrist für die Betriebe. Diese endete mit Ablauf des Jahres 2017. Das bedeutet: Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos und ohne Einschränkungen.
Neben den gesetzlichen Veränderungen, die bereits ab Januar 2018 in Kraft treten, ergeben sich im Laufe des neuen Jahres noch weitere Gerichtsentscheidungen. So urteilt beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 über mögliche Diesel-Fahrverbote. Eine weitere Neuerung, die zum 1. April 2018 zu erwarten ist, betrifft die Automobilhersteller: Der sogenannte eCall wird Pflicht. Der europaweit funktionierende Notruf eCall nutzt Mobilfunk und Satellitenortung, um nach einem Unfall aus dem betroffenen Auto heraus (automatisch oder manuell) eine Telefonverbindung zur einheitlichen Rufnummer 112 der nächstgelegenen Rettungsleitstelle herzustellen.