Gericht bestätigt Fehler in Kreditverträgen – Auto muss nach Widerruf zurück genommen werden
Ein Autokäufer kann einen Darlehensvertrag, den er zwecks Finanzierung bei der Hausbank des Fahrzeugherstellers abgeschlossen hat, auch noch eineinhalb Jahre später widerrufen, wenn er nur unzureichend und fehlerhaft über Pflichtangaben belehrt wurde.
Zum Sachverhalt: In dem Fall, der dem Landgericht zugrunde lag, hatte der Kläger im Jahr 2014 einen WV Touran zum Preis von 22.800,00 Euro erworben. Ein Teil des Kaufpreises wurde dabei über ein Darlehen finanziert. Im März 2016 erklärte der Kläger gegenüber der Bank den Widerruf und forderte diese zur Rückabwicklung des Vertrages auf. Weil die Bank darauf nicht einging, wurde sodann Klage eingereicht.
Das Gericht sprach dem Kläger einen Betrag in Höhe von 12.400,00 Euro zu, abzüglich eines Restbetrages für eine Wertentschädigung, den der Käufer sich bei der Rückabwicklung entgegenhalten lassen muss. Dabei führte es in seinem Urteil aus, dass der Widerruf wirksam sei mit der Folge, eines nicht nur 14-tägigen, sondern eines zeitlich unbeschränkten Widerrufsrechts.
Die neue Rechtsprechung ist grundsätzlich verbraucherfreundlich und daher zu begrüßen. Die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Anrechnung der Wertentschädigung ist jedoch falsch. Durch den Erlass der Verbraucherrichtlinie ist gerade davon auszugehen, dass keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen ist.
Aus unserer Sicht ist daher sogar davon auszugehen, dass höherrangige Gerichte den Verbrauchern in Zukunft bei einem wirksamen Widerruf sogar das Recht auf Rückzahlung der Anzahlung und der Raten ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung einräumen werden. Sofern Sie den Unternehmen bzw. den Banken kein Geld schenken möchten, sollten Sie daher nicht auf Ihren „Widerrufs-Joker“ verzichten und schnellstmöglich den Widerruf gerichtlich durchsetzen, bevor eine Verwirkung droht.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts als eine der besten Kanzleien in Deutschland für Bank- und Kapitalmarktrecht mit mehreren Fachanwälten in diesem Rechtsgebiet.
(LG Berlin, Urteil 05.12.2017, AZ 4 O 150/16)