Geprellte Tesla-Kunden – Bundesamt fordert Umweltprämie zurück
Über die Sinnhaftigkeit von Umweltprämien lässt sich sicherlich streiten, doch nun kündigte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) an die Umweltprämie für das Tesla Model S zu streichen.
Bereits im Jahr 2017 entbrannte Streit über die Förderungsfähigkeit der Modelle des US-Autobauers Tesla. Letztendlich entschied sich das Unternehmen ein Fahrzeug anzubieten, welches mit einem Kaufpreis von bis zu 60.000 Euro den Erhalt der Umweltprämien für Käufer ermöglichen sollte. Doch nun beschloss das Bundesamt keine Prämie mehr an Tesla-Kunden des Model S mehr zu zahlen, welche das Fahrzeug vor dem 6. März 2018 erworben hatten, und fordert darüber hinaus die Rückzahlung der Prämien. Der Hersteller Tesla habe nach Auffassung der Behörde entgegen der Ankündigung das betreffende Fahrzeug nicht zu dem versprochenen Preis in Deutschland angeboten. Es habe für den Käufer nämlich eine Verpflichtung zur Bestellung eines kostspieligen Komfortpaketes gegeben, so dass der Preis somit bei über 70.000 € liege.
Das Nachsehen haben aber wieder einmal die Kunden. Tesla kündigte indes an, die Rückforderungsbeträge in Höhe von bis zu 4.000 € zu übernehmen. Ob dies leere Worthülsen des Unternehmens bleiben oder der Worte auch Taten folgen, bleibt abzuwarten. Ansonsten dürfte für den gutgläubigen Tesla-Käufer möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz gegen das Unternehmen zustehen.
Rechtswidrige behördliche Willkür oder schlichtes Versagen des Herstellers? Wenn Sie betroffen sind und nicht auf die Prämie verzichten möchten, ist juristischer Beistand gefragt.