15. November 2017
Familiäres Umgangsrecht an Weihnachten und Sylvester
Das Gesetz kennt keine Regelungen zum Umgangsrecht der Eltern an Feiertagen. Lediglich gesetzlich festgelegt ist, dass die Eltern zum Umfang und zu einem gerechten Verhalten untereinander angehalten sind. Aufgrund von fehlenden Regelungen ist vielmehr eine individuelle Vereinbarung zwischen beiden Elternteilen erforderlich. Zum einen könnte daran gedacht werden, die Feiertage untereinander aufzuteilen. Zum anderen wäre es möglich, eine jährlich wechselnde Vereinbarung zu treffen. Es steht Ihnen aber auch offen, ein gemeinsames Weihnachtsfest mit der gesamten Familie zu verbringen. Lässt sich keine Einigung zwischen den Eltern finden, kann im Streitfall auch die Beratungsstelle vom Jugendamt oder eine Familienmediation helfen.