EuGH: Generalanwalt plädiert zugunsten der Fluggesellschaft
Am 12.04.2018 hielt Generalanwalt Tanchev seinen Schlussanträgen an den Gerichtshof. Dabei stellte er zunächst klar, dass außergewöhnliche Umstände bei Krankmeldungen nur dann in Betracht kämen, wenn dies einen für die Durchführung der Flüge erheblichen Teil des Personals betreffe. Was genau das bedeutet, sollen die erkennenden Gerichte alleine bestimmen.
Er sei der Auffassung, dass auch „wilde Streiks“ grundsätzlich als außergewöhnliche Umstände anzusehen seien, wenn sie für das Unternehmen nicht durch zumutbare Maßnahmen hätten verhindert werden können. Maßgebend sei hierbei laut Tanchev, nicht ob die Personalausfälle hätten vermieden werden können, sondern ob die Folgen hätten vermieden werden können.
Das Urteil des EuGH wird am 17.04.2018 erwartet. Der EuGH ist nicht zwingend an die Schlussanträge des Generalanwalts gebunden, jedoch folgen die Richter in der Regel den Anträgen. Wir werden über die Entscheidung berichten….