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EuGH: Fluggastrechte-Verordnung, Krankmeldungswelle bei TUIfly als „außergewöhnlicher Umstand“?

Am 25.01.2018 hielt Rechtsanwältin Jennifer Lucar-Jung von der Kanzlei SOLMECKE ihr Plädoyer in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxembourg.
Mit Hinweisbeschluss vom 20.03.2017 hat das Amtsgericht Hannover erklärt, die Frage, ob es sich bei den zahlreichen Krankmeldungen der Piloten und des Bordpersonals von TUIfly um einem „außergewöhnlichen Umstand „ Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung handelt, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Bei TUIfly wurden im Zweitraum vom 03.10. bis 10.10.2016 zahlreiche Flüge annulliert oder mit großer Verspätung durchgeführt, weil sich zahlreiche Piloten und Flugbegleiter krankmeldeten.

Hintergrund der Krankmeldungen war laut TUIfly der Umstand, dass die Geschäftsführung von TUIfly ihre Mitarbeiter am 30.09.2016 darüber informiert habe, dass man Gespräche mit Etihad Airways über die Zukunft des Unternehmens und dessen Einbringen in einen Verbund mit Etihad und Air Berlin führe. TUIfly beruft sich im Hinblick auf die an sie nach der Fluggastrechte-Verordnung gestellten Ausgleichssansprüche auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ in Form eines „wilden Streiks“.
In der mündlichen Verhandlung wurden nunmehr von den Vertretern der jeweiligen Parteien des verbundenen Rechtsstreits die Plädoyers gehalten. Das Gericht ließ noch nicht erkennen zu wessen Gunsten es entscheiden wird. Es bleibt mithin spannend. Das Plädoyer des Generalanwaltes wird am 12.04.2018 erwartet.
Kanzlei Solmecke informiert sodann.