Zum Inhalt Zum Hauptmenü Online/Beratung Mandatsannahme

Entgelt bei vom Arbeitgeber angeordneter Quarantäne

Ein Arbeitgeber kann zum Schutz seiner Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus die Art und Weise der Arbeitserbringung regeln, und zwar auch mit der Folge, dass derje-nige Arbeitnehmer, der nicht bereit ist, seine Arbeitsleistung entsprechend der Festlegung zu er-bringen, mittelbar seinen Entgeltanspruch verliert.

In einem vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber über eine Mitarbeiterinformation angeordnet, dass sich Arbeitnehmer, die ihren Urlaub in einem Risikogebiet verbringen, unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Woh-nung begeben und sich dort, für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise, ständig aufhal-ten müssen. Weiter stand in der Mitteilung: Sie verlieren für die Zeit einer Quarantäne, wie auch einer tatsächlichen COVID-19-Erkankung ihre Lohnfortzahlungsansprüche.

Die Regelung ging zu weit. Die Anordnung des Arbeitgebers durch das Hygienekonzept begrün-det anders als staatlich angeordnete Quarantänepflicht kein rechtliches Unvermögen. Nach dem Wortlaut des Hygienekonzepts „Rückkehrer aus Risikogebieten bleiben 14 Tage zu Hause“ ist kein reines Betretungsverbot des Betriebs, sondern mit einer Pflicht, „zu Hause zu bleiben“, eine Quarantänepflicht angeordnet, für die der Arbeitgeber ersichtlich keine Regelungskompetenz hatte.